„Leider haben Sie auf Ihrer Webseite den Drittanbieterdienst Google Fonts dynamisch eingebunden“ so beginnt häufig ein Anschreiben zur Abmahnung von Google Fonts. Natürlich denkt sich der Empfänger im ersten Moment: „Ja okay, und was jetzt?“, bis weiter unten im Brief eine Geldforderung erscheint. Die Frage „zahlen oder nicht zahlen“ kommt schnell, allerdings muss das Problem, die Onlinenutzung der sogenannten Google Fonts, auf jeden Fall behoben werden.
Was sind die Google Fonts?
Mit den Google Fonts bietet Google die Option, verschiedene Schriftarten auf der eigenen Webseite zu nutzen, ohne diese zuvor auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Das Problem: Die Google Web Fonts werden über einen Server von Google aus den USA geladen. Über die IP-Adresse des Webseitennutzer kann Google den Standort des Webseitenbesuchers bestimmen. Da so personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden, hat das Landgericht München die Online-Nutzung von Google Fonts verboten.
Sind die Google Fonts online auf meiner Website eingebettet?
Diese Frage sollten sich Webseitenbetreiber bereits vor einer Abmahnung gestellt haben. Um dies zu prüfen, kannst du deine Links ganz einfach im Google Fonts Checker eingeben. Achtung: Alleine die Prüfung der Startseite ist hierbei nicht ausreichend! Es müssen auch alle anderen Unterseiten geprüft werden.
Google Fonts gefunden – was jetzt?
Erst einmal durchatmen. Du hast die Google Fonts noch rechtzeitig selbst entdeckt. Um die Online-Nutzung der Google Fonts jetzt zu unterbinden, kannst du die Schriftarten selbst auf deinen Server bereit stellen und die Verbindung zu Google trennen. Falls du bei der Umsetzung Hilfe benötigst, sprich uns einfach an, wir kümmern uns um dein Problem.